Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundsätzliches zu den AGB:
Martin Brunnbauer e.U. (in weiterer Folge auch Auftragnehmer) ist ehrlich, fair und verlässlich und erwartet das auch von Kunden und Partnern. Ich gehe davon aus, dass wir Geschäfte von Mensch zu Mensch machen. Wenn sich alle Beteiligten als solche verhalten, wird sich auch bei auftretenden Problemen eine für beide Seiten zufrieden stellende Lösung finden lassen. Brauchen wir bei Geschäften unter Menschen eigentlich mehr als diese Aussage? Ja, denn Sie als Kunde und Partner sollen wissen, auf welcher Basis wir unsere Geschäfte abwickeln. Außerdem: Wo Menschen am Werk sind, da können auch Fehler passieren. Daher ist es sinnvoll, rechtlich verbindliche Richtlinien zu vereinbaren.

1. Geltung
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn diese vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

2. Vertragsabschluss
Die Angebote von Martin Brunnbauer e.U. sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab dessen Zugang beim Auftragnehmer gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers als angenommen, sofern dieser nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass er den Auftrag annimmt. Martin Brunnbauer e.U. wird alle Daten und Informationen des Kunden streng vertraulich behandeln.

3. Leistung und Honorar
Der Kunde beauftragt Martin Brunnbauer e.U. – auf Basis eines Angebots, den Aktionsvorschlägen oder den Einzelaufträgen. Alle Leistungen des Auftragnehmers., die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, insbesondere sämtliche Nebenleistungen und Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z. B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen), werden gesondert entlohnt. Wenn bei Kostenvorschlägen abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die vom Auftragnehmer schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird Martin Brunnbauer e.U. den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und eine kostengünstigere Alternative akzeptiert. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dgl. außerhalb der laufenden Betreuung ändert oder diese aus in der Sphäre des Kunden liegenden Gründen nicht zur Umsetzung gelangen, wird er Martin Brunnbauer e.U. diese Leistungen angemessen vergüten und alle damit verbundenen Aufwendungen und Kosten ersetzen.

4. Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht Martin Brunnbauer e.U. ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand des Auftragnehmers für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte nicht in der vorgeschlagenen Form verwertet, so ist Martin Brunnbauer e.U. berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Martin Brunnbauer e.U. nicht zulässig.

5. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen von Martin Brunnbauer e.U., einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, (Vor)entwürfe, Konzepte) und auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von Martin Brunnbauer e.U. und können jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Betreuungsvertrages – zurückverlangt werden. Bei Nichtumsetzung von Arbeiten bzw. bei Präsentationen ohne nachfolgendes Auftragsverhältnis sind sämtliche Unterlagen unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzustellen. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Betreuungsvertrages nutzen. Will der Kunde von Martin Brunnbauer e.U. gestaltete oder konzeptionierte Arbeiten ganz oder teilweise im über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang, nach Vertragsbeendigung oder im Ausland verwerten, bedarf das einer gesonderten Honorarvereinbarung. Alle Verteiler sind grundsätzlich Eigentum von Martin Brunnbauer e.U.. Sie werden nicht außer Haus gegeben, können jedoch vom Kunden eingesehen werden.

6. Kennzeichnung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf allen Kommunikationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf Martin Brunnbauer e.U. und auf allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

7. Genehmigung
Alle Leistungen des Auftragnehmers (insbesondere alle Vorentwürfe, Texte, Bürstenabzüge und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. In der Regel sind dem Kunden vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit Kostenvoranschläge in schriftlicher Form zu unterbreiten. Martin Brunnbauer e.U. vergibt Aufträge an Dritte im eigenen Namen und für eigene Rechnung nach Genehmigung durch den Kunden. Einzelaufträge bis zu max. 700 Euro sowie Aufträge im Rahmen laufender Arbeiten wie z. B. Zwischenaufnahmen, Satzkosten, Retuschen und dergleichen bedürfen weder der Einholung von Kostenvoranschlägen noch vorheriger Genehmigung.

8. Termine
Bei Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen durch Martin Brunnbauer e.U. ist der Kunde erst nach schriftlicher Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Martin Brunnbauer e.U.. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Sub-Auftragnehmern – entbinden den Auftragnehmer jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

9. Zahlung
50 Prozent des vereinbarten Honorars werden mit Auftragserteilung, die restlichen 50 Prozent werden nach erbrachter Leistung verrechnet. Die Rechnungen von Martin Brunnbauer e.U. sind netto Kassa ohne jeden Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozent über dem 3-Monats-Euribor als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

10. Haftung
Martin Brunnbauer e.U. wird die übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein bekannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen, marken- und kennzeichenrechtlichen Vorschriften auch bei den vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Maßnahmen ist aber ausschließlich der Kunde verantwortlich. Er wird eine vom Auftragnehmer vorgeschlagene Maßnahme erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der rechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, ein mit der Durchführung der Maßnahme verbundenes Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung von Martin Brunnbauer e.U. für Ansprüche, die auf Grund der Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Maßnahme der Auftragnehmer selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde Martin Brunnbauer e.U. schad- und klaglos: Der Kunde hat dem Auftragnehmer somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile zu ersetzen, die diesen aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

11. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Kunden zu beweisen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung in angemessener Frist zu, wobei der Kunde alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens, Haftungen gemäß Punkt 10 oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftrganehmers beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Für die dem Auftragnehmer zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt dieser keinerlei Haftung.

12. Allgemeines
Verbindliche Erklärungen zwischen dem Kunden und Martin Brunnbauer e.U. bedürfen der Schriftform, Fax oder E-Mail. Alle Erklärungen, die vom Auftragnehmer an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden ergehen, gelten als zugegangen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Martin Brunnbauer e.U. ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen Martin Brunnbauer e.U. und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das Handelsgericht.